Österreichische Schwimmerabzeichen

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keine Altersbegrenzung
- 25 m Schwimmen in beliebiger Schwimmart
- Kenntnis von 5 Baderegeln
- Sprung vom Beckenrand ins Wasser
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ab vollendetem 7. Lebensjahr
- 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
- Kenntnis der 10 Baderegeln
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ab vollendetem 9. Lebensjahr
- 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- 10m Streckentauchen
- Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Herauf- holen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
- 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
- Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
- Kenntnis der 10 Baderegeln
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ab vollendetem 11. Lebensjahr
- 200 m in zwei Lagen (100 m Brust, 100 m Rücken)
- 100 m Schwimmen in beliebigem Stil in 2:30 Minuten
- 10m Streckentauchen
- Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5kg
schweren Gegenstandes
- 25m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
- Kenntnis der Selbstrettung
- Kenntnis der 10 Baderegeln
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Leistungsnachweis
Die Prüfungen werden im Auftrag des Bundeskanzleramtes von Schwimmlehrer oder Rettungsschwimmlehrerinen der Sektion Wasserrettung des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreichs abgenommen.
ASBÖ, Bundessektion Wasserrettung: 1150 Wien, Hollergasse 2–6, Telefon (01) 89145-141, E-Mail : wasserrettung@samariterbund.net
Prüfungsbedingungen gemäß Erlass Zl. 704.730/0004-VI/4/2005 vom 4. Mai 2006 nach den Bestimmungen des Bundeskanzleramt. Weitere Informationen im Internet unter www.schwimmabzeichen.at.
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